Rechtsprechung
LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 117/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anhand der Einzelfallumstände bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anhand der Einzelfallumstände bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 30.08.2011 - S 28 KR 701/08
- LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 117/11
- BSG, 16.05.2014 - B 12 KR 10/14 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 117/11
Soweit das Bundessozialgericht in der Vergangenheit gelegentlich - hauptsächlich in leistungsrechtlichen Fällen - eine selbständige Tätigkeit des Geschäftsführers einer Familiengesellschaft, der nicht über eine Anteilsmehrheit oder Sperrminorität verfügt, für möglich erachtet hat, wenn dessen Tätigkeit durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war, hat es in seinem Urteil vom 29. August 2012 (B 12 KR 25/10 R - Juris) ausdrücklich offengelassen, ob dem bezogen auf das Versicherungs- und Beitragsrecht weiterhin gefolgt werden könne.Wie das Bundessozialgericht mehrfach ausgeführt hat, reicht allein die Gewährung einer Tantieme nicht, um eine Beschäftigung auszuschließen, da dies auch bei Arbeitnehmern nicht ungewöhnlich ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012, a.a.O., m.w.N.).
- BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R
Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 117/11
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt eine selbständige Tätigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern grundsätzlich nur dann vor, wenn der Betreffende entweder über eine Anteilsmehrheit oder jedenfalls über eine Sperrminorität verfügt und damit rechtlich die Möglichkeit hat, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren (BSG, Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R - Juris, m.w.N).
- SG Wiesbaden, 25.01.2016 - S 22 R 327/14 Aus Regelungen über den Anspruch von Tantiemen kann ebenfalls keine selbstständige Tätigkeit abgeleitet werden (vgl. Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 22.7.2014, Az. L 11 R 4543/13; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2014, Az. L 8 R 744/11; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 21.11.2013, Az. L 1 KR 117/11; Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2012, Az. B 12 KR 25/10 R).